OGH-Rechtsprechung seit 2025 – Sammelaktion für Kreditnehmer
Bearbeitungsgebühr beim Kredit bezahlt? Holen Sie sie zurück.
Der Oberste Gerichtshof hat solche Gebühren seit 2025 in mehreren Fällen für unzulässig erklärt. Unsere Partnerkanzlei prüft Ihren Vertrag – ohne Kostenrisiko.
Kostenlose Erstprüfung
Kosten vorab transparent
Rückmeldung in zwei Tagen

Worum es geht
Die Zeile in Ihrem Vertrag
In vielen Kreditverträgen steht eine eigene Position für die Bearbeitung des Kredits. Genau diese Position hat der OGH mehrfach gekippt.
Kreditvertrag
Nettokreditbetrag
85.000,00 EUR
Bearbeitungsgebühr
1.250,00 EUR
Kontoführung
4,90 EUR / Monat
Steht diese Zeile so oder ähnlich in Ihrem Vertrag, lohnt sich eine Prüfung.
Sind Sie betroffen?
Welche Kredite in Frage kommen
Wohn- und Hypothekarkredit
Hier lagen die Gebühren in den entschiedenen Fällen am höchsten. Lange Laufzeiten, hohe Kreditsummen.
Konsum- und Ratenkredit
Die Gebühr steht oft als Pauschalbetrag im Vertrag. Auch kleinere Beträge sind rückforderbar.
Bereits abbezahlte Kredite
Die vollständige Tilgung schließt eine Rückforderung nicht aus. Entscheidend ist, was vereinbart und gezahlt wurde.
Kredite von Unternehmen
Die Rechtsprechung stützt sich auf Verbraucherschutzrecht (§ 6 KSchG). Gewerbliche Kredite sind nicht Teil dieser Aktion.
Verträge u. a. von
Erste Bank
Sparkassen
Raiffeisen
Bank Austria
BAWAG
Volksbank
HYPO
s Bausparkasse
Wüstenrot
Raiffeisen Bausparkasse
start:bausparkasse
und weitere
Ihre Möglichkeiten
Was zurückgefordert werden kann
1
Die Bearbeitungsgebühr selbst
War die Gebühr nicht wirksam vereinbart, kann der gezahlte Betrag zurückgefordert werden. In den entschiedenen Fällen lagen die Beträge zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro.
2
Dazu gesetzliche Zinsen
Gesetzliche Zinsen können zusätzlich verlangt werden. Der OGH hat sie auf die letzten drei Jahre vor Klage begrenzt (8 Ob 78/25s).
So funktioniert die Prüfung
Kostenlos, unverbindlich, in wenigen Tagen
Schritt 1
Unterlagen übermitteln
Sie laden Ihren Kreditvertrag hoch oder schicken ihn per E-Mail.
Schritt 2
Kostenlose Prüfung
Die Partnerkanzlei prüft, ob die Gebühr wirksam vereinbart wurde.
Schritt 3
Entscheidung bei Ihnen
Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung und entscheiden in Ruhe.
Schritt 4
Durchsetzung
Die Ansprüche werden außergerichtlich oder vor Gericht durchgesetzt. LitFund finanziert das Verfahren.
Diese Unterlagen brauchen wir
Die Vertragsunterlagen der Bank, meist mehrseitig mit Unterschrift.
ESIS oder SECCI, falls vorhanden. Fehlende Unterlagen fordern wir bei der Bank an.
Lassen Sie Ihren Kreditvertrag jetzt kostenlos prüfen.
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Ihre Daten sind geschützt
Sind alle Bearbeitungsgebühren unzulässig?
Nein. Der OGH hat seit 2025 mehrere Klauseln gekippt (7 Ob 169/24i, 2 Ob 92/25f, 8 Ob 78/25s), eine transparente aber bestätigt (3 Ob 77/25g). Entscheidend ist Ihr Vertrag.
Mein Kredit ist längst abbezahlt. Geht das noch?
Möglicherweise ja. Die vollständige Tilgung schließt eine Rückforderung nicht aus.
Bekomme ich auch Zinsen?
Gesetzliche Zinsen können zusätzlich verlangt werden, begrenzt auf die letzten drei Jahre vor Klage (8 Ob 78/25s).
Was kostet mich das?
Die Prüfung ist kostenlos, die Verfahrenskosten trägt LitFund. Im Erfolgsfall wird LitFund am Ergebnis beteiligt.
Welche Kredite kommen in Frage?
Wohn-, Hypothekar- und Konsumkredite von Verbrauchern bei Banken in Österreich.
Wer prüft meinen Vertrag?
Eine spezialisierte Partnerkanzlei prüft Ihren Vertrag. Die LitFund GmbH ist Prozessfinanzierer und erbringt keine Rechtsberatung.
Was passiert mit meinen Daten?
Ihre Daten werden nur zur Prüfung und Durchsetzung verarbeitet und dafür an die Partnerkanzlei weitergegeben.
Hinweis zum Stand der Rechtslage
Der Oberste Gerichtshof hat seit 2025 in mehreren Entscheidungen Klauseln über Kreditbearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt, in einer Entscheidung aber auch eine transparente Klausel bestätigt (3 Ob 77/25g). Ob eine Gebühr zurückgefordert werden kann, hängt vom Wortlaut der Klausel, von den daneben verrechneten Entgelten und vom tatsächlichen Aufwand der Bank ab. Die Frage der Verjährung ist in Österreich nicht abschließend höchstgerichtlich geklärt. Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
